STELLUNGNAHME: Interseroh Austria wehrt sich gegen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes

Wien. Die Interseroh Austria stellt klar, dass sie zu jedem Zeitpunkt rechtskonform gehandelt hat und ihren Kunden auch in Zukunft rechtssichere Lösungen mit optimalem Preis-Leistungsverhältnis bieten wird.

Die gewerblich anfallenden Verpackungen wickelt Interseroh ab sofort rechtswirksam über die Tochter Profitara Austria ab. Die Dienstleistungen im Bereich Elektroaltgeräte- und Batterieverordnung sind von dem jüngsten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs nicht betroffen. „Die Lizenz wurde uns nicht entzogen, sondern einer Verlängerung aufgrund formaler Gründe nicht zugestimmt. Wir werden deshalb die Genehmigung bereits nächste Woche neu beantragen“, bestätigt Franz Sauseng, Geschäftsführer der INTERSEROH Austria GmbH.

 

Hintergrund

Das Lebensministerium hat mit dem Bescheid vom 3.11.2008 der von der INTERSEROH Austria GmbH (damals noch EVA GmbH) beantragten Genehmigungsverlängerung für den Betrieb eines Verpackungssammel- und Verwertungssystems für gewerblich anfallende Verpackungen nicht zugestimmt. Die EVA hat daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, welcher diesem Urteil mit Beschluss vom 4.12.2008 aufschiebende Wirkung zuerkannt hat.Basierend auf dem Genehmigungsbescheid von 1997 durfte das System in diesem Umfang gesetzeskonform weiterbetrieben werden. Die EVA GmbH wurde im Jahre 2011 in die Interseroh Austria GmbH umfirmiert. Der Genehmigungsumfang hat sich dadurch nicht geändert.

 

Am 28.2.2013 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde neuerlich abgewiesen und am 18.03.2013 Interseroh Austria zur Kenntnis gebracht. Die Dienstleistungen im Bereich Elektroaltgeräte- und Batterieverordnung sind von diesem Erkenntnis nicht betroffen. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Genehmigungsbescheides wickelt die Interseroh Austria gewerblich anfallende Verpackungen ab sofort rechtswirksam über die Tochtergesellschaft Profitara Austria ab. Dadurch kann auch weiterhin ein optimales Preis-Leistungsverhältnis garantiert werden. „Die Interseroh Austria bleibt damit einer der wichtigsten Wettbewerber am Markt – und zurecht, denn wir haben den Liberalisierungsprozess in Österreich in nennenswertem Ausmaß vorangetrieben“, betont Sauseng. „Wir haben seit 1997 eine Zulassung als Verpackungssammel- und Verwertungssystem. Unsere Tätigkeit war also zu jedem Zeitpunkt rechtskonform. Der Rechtsstreit bezieht sich ausschließlich auf unsere Genehmigungsverlängerung und nicht auf die Rahmenbedingungen. Ein neuer Genehmigungsantrag wird nun direkt gestellt. Die Vorgehensweise ist bereits mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt“, so Sauseng abschließend.

 

 

Die INTERSEROH Austria GmbH, eine Gesellschaft der ALBA Group, ist seit 1997 im Bereich Umweltdienstleistungen in Österreich tätig. Die Schwerpunkte des Dienstleistungsangebotes von Interseroh Austria (vormals EVA) liegen in der Übernahme der übertragbaren Verpflichtungen aus der Verpackungs-,Elektrogeräte- und Batterieverordnung in ganz Österreich, der Organisation und Optimierung von Filial-, Lager- und Standortentsorgung für Produktions- und Handelsunternehmen und in der Erarbeitung von Recycling Solutions.

Informationen zu Interseroh Austria sind unter www.interseroh.at abrufbar.

Die ALBA Group ist mit ihren beiden Marken ALBA und Interseroh mitrund 200 Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Deutschland und Europa sowie in Asien und den USA aktiv. Mit insgesamt knapp 9.000 Mitarbeitern* erwirtschaftet sie ein jährliches Umsatzvolumen von 3,2 Milliarden Euro (2011).Damit ist die ALBA Group einer der führenden Recycling- und Umweltdienstleister sowie Rohstoffversorger weltweit.
*Beschäftigte/inkl.Minderheitsbeteiligungen

Weitere Informationen zur ALBA Group finden Sie unter www.albagroup.de.

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