eIDAS-Verordnung eröffnet Chancen für Europa

Europäische Signaturen und Siegel werden ab 29. September 2018 in allen 28 EU-Mitgliedstaaten anerkannt

Die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen erhöht den Bedarf an rechtsgültigen elektronischen Unterschriften und sicheren Login-Methoden deutlich. Unabhängig von der Branche wünschen EU-Unternehmen und Bürger eine grenzüberschreitende Anerkennung der elektronischen Signaturen. Die Chance dazu heißt: eIDAS-Verordnung.

Die neue EU-weit geltende elektronische Signaturverordnung (eIDAS) regelt seit 2016 die technologischen Grundlagen für elektronische Signaturen. Der ganz große Wurf einer einheitlichen elektronischen europäischen Signatur ist es nicht geworden. Dies hat allerdings gute Gründe. So wie Österreich mit Handy-Signatur und Bürgerkarte seit Jahren ein bestens bewährtes System im Einsatz hat, haben auch andere EU-Mitgliedsländer hochentwickelte Verfahren in Betrieb. Deshalb hat man sich mit der Verabschiedung von eIDAS auf einen technologischen und administrativen Clearing-Prozess geeinigt, mit dem der grenzüberschreitende Einsatz von nationalen elektronischen Signaturen möglich sein soll.

Signatur und Siegel für Unternehmen

Als neuen Dienst führt die eIDAS-Verordnung das elektronische Siegel ein. Technisch ist es mit der elektronischen Signatur (eID) vergleichbar. Der wesentliche Unterschied ist die Zuordnung zu einer juristischen anstatt zu einer natürlichen Person. Während elektronischen Signaturen zum Unterzeichnen verwendet werden, dient das elektronische Siegel einer Institution als Herkunftsnachweis (zBsp. bei Bescheiden, Urkunden oder Verträgen).

Für österreichische User ändert sich dadurch im Wesentlichen nichts. Wie bereits seit Jahren praktiziert, müssen Unternehmen für eine Firmen-Unterschrift die Handy-Signatur oder Bürgerkarte am Vollmachten-Service der Datenschutzbehörde eintragen. Hier können auch Stellvertretungsbefugnisse erteilt werden. Diese können zeitlich und inhaltlich einschränken werden.

Neue Services und Funktionen

Die zentralen Anwendungsgebiete werden erweitert. Handy-Signatur und Bürgerkarte können in Online-Anwendungen von Behörden, Justiz und Wirtschaft eingesetzt werden. Zusätzlich kann man eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen. Diese ist rechtlich gesehen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Neu ist, dass Handy-Signatur und Bürgerkarte in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum genutzt werden können.

Geplant ist, dass Signaturen künftig auch mit den Meldedaten, Personenstandsdaten und Informationen über die Staatsbürgerschaft verknüpft werden. In Österreich wird zudem der E-Führerschein diskutiert, der jederzeit via Mobiltelefon abgerufen werden kann. Auf einer zentralen Webseite sollen Nutzerinnen und Nutzer künftig den Einsatz ihrer Signaturen verwalten sowie den eigenen Nutzungs-Verlauf einsehen können.

Für die Überprüfung einer europäischen Signatur oder Siegel bietet die Europäische Kommission unter https://webgate.ec.europa.eu/tl-browser eine Dokumenten-Überprüfung an. In Österreich bietet die RTR Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter www.signaturpruefung.gv.at einen Dienst zur Signaturprüfung an.

E-Zustellung für europäische User

Ab 29. September können sich österreichische User mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte sowohl bei einem zertifizierten E-Zustelldienst in Österreich als auch im europäischen Ausland anmelden.

Laut Zeitplan der EU-Verordnung wird der deutsche elektronische Personalausweis (ePerso und Fernsignatur) verpflichtend in Österreich anerkannt. Ebenfalls in den Startlöchern stehen etliche EU-Mitgliedstaaten, deren Signaturen nach positiv erfolgter Notifizierung durch die Europäische Kommission anerkannt werden. Postserver wird die einzelnen elektronischen Identitäten für Registrierung und Login akzeptieren.

Im Endausbau werden vor allem jene 13 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten, profitieren. Ebenso kommen die europaweit gültigen Signaturen und Siegel den 21 Millionen europäischen KMUs entgegen, von denen ein signifikanter Teil international agiert.

3 Fakten auf einen Blick:

  1. Handy-Signatur und Bürgerkarte auch im europäischen Ausland verwenden
  2. Deutscher elektronischer Personalausweis ab 29. September in Österreich nutzbar
  3. Einsatzgebiete: Unterschrift, Login, elektronischer Ausweis

 


 

Über Postserver Onlinezustelldienst GmbH
Postserver (gegr. 2010) ist ein behördlich und privatwirtschaftlich zertifizierter E-Zustelldienst. Postserver übernimmt die gesamte Ausgangspost und nutzt den günstigsten Zustellkanal: elektronisch oder postalisch. Durch die Sonderposition der E-Zustellung können selbst Behörden-Bescheide oder Arztbefunde rechtssicher versendet und empfangen werden.
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