Da eine nachträgliche Bearbeitung der veröffentlichten Pressemitteilung nicht möglich ist, bitten wir Sie, die nachfolgenden Qualitätskriterien zu beachten:
- Mit dem Einstellen der Pressemitteilung akzeptieren Sie die Regelungen des Pressekodex und der AGB des Business Clusters. Diffamierende Meldungen über andere Personen oder Unternehmen werden nicht veröffentlicht.
- Um eine hohe Qualität zu gewährleisten legen wir besonderen Wert auf einen seriösen und sachlichen Schreibstil.
- Die äußere Form muss gewahrt werden (Titel, Einleitung, Pressetext, Rückfragehinweis, Rechtschreibung, grundsätzliche stilistische Richtlinien)
- Wir veröffentlichen keine reinen Werbeaussagen und aufdringliche Formulierungen. Beispiel: „Wir bieten…,“ „Jetzt sofort zugreifen“, „Tolles Angebot nur für kurze Zeit“, „Kampfpreis“, „Das müssen Sie haben“.
- Wir veröffentlichen nur Aussendungen mit Wirtschaftsbezug. Beispiel: keine reinen Freizeit- und Vereinsaktivitäten (Feste, Ausflüge etc.), keine parteipolitische Werbung, keine Party- und Eventtipps, keine Gewinnspiele.
- Keine Linklisten – Sie können jeweils einen Link dem Pressetext anfügen als auch beim Rückfragehinweis angeben.
- Keine Meldungen mit Fragestellungen wie: „Wussten Sie schon, dass…“ Keine unwahren Behauptungen. Formulierungen wie zum Beispiel „Derzeitiger Marktführer“ , „Vergleichbares ist auf dem Markt nicht erhältlich“ müssen der Wahrheit entsprechen.
Ihre Pressemitteilung soll dem Leser interessanten Inhalt bieten und Neuigkeitswert aufweisen.